Beitragsordnung (gültig ab 01.01.2017)

(in der Fassung des Beschlusses vom 01.02.2017)

- rechtlich bindend ist die gültige Fassung der Chorordnung als Dokument -


Beitragsordnung-Fassung-2017.pdf 112 KB

1) Jedes Mitglied des Chores zahlt für jedes angebrochene Semester seiner Mitgliedschaft im Chor einen Beitrag.

2) Der Beitrag ist jeweils bis zum 31.10. für das Wintersemester und bis zum 30.04. für das Sommersemester per Überweisung auf das Chorkonto zu entrichten. Bei Eintritt während des Semesters muss der volle Beitrag für die sechs Monate des jeweiligen Semesters zum Aufnahmedatum überwiesen werden.

3) Für die gezahlten Beiträge erhält das Mitglied auf Anforderung einen Nachweis ausgehändigt.

4) Der Vorstand führt den Nachweis über alle gezahlten Beiträge in einer Mitgliederdatei.

5) Die Beitragsnachweise sind durch den Vorstand mindestens 10 Jahre aufzubewahren und zu verwalten.

6) Die Höhe des monatlichen Beitrags beträgt

  • für Berufstätige € 7
  • für Studenten, Schüler, Arbeitslose und Kurzarbeiter € 4

Über die Gewährung einer Ermäßigung in anderen Fällen entscheidet der Vorstand.

7) Die Höhe des Beitrags und der Termin der Beitragszahlung für fördernde Mitglieder werden durch die fördernden Mitglieder selbst festgelegt. Die Mindesthöhe ihres Beitrages beträgt im Jahr € 25 für bereits fördernde Mitglieder, € 50 für neue Mitglieder ab 2002. Die Beitragszahlung muss mindestens einmal im Jahr erfolgen